Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brightlot, Handelskammer 71274863
Jeder Auftrag wird wie in der Auftragsbestätigung beschrieben und zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Artikel 1 Definitionen
1.1 Brightlot BV, tätig unter dem Handelsnamen Brightlot, eingetragen unter der Handelskammer 71274863, im Folgenden: „Brightlot“.
1.2 Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit „Brightlot“ abgeschlossen hat.
1.3 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet: die Gesamtheit der nachstehenden Bestimmungen.
Artikel 2. Relevanz
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen und Lieferungen von Brightlot, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Angebotene Preise können abweichen, wenn Tarifänderungen in der grafischen Industrie, bei Spediteuren wie POSTNL oder bei anderen Lieferanten auftreten.
2.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen oder Bedingungen, die der Auftraggeber in seinen Auftrag aufnimmt, sind für Brightlot nicht bindend, es sei denn und soweit sie von Brightlot ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2.4 Brightlot ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner Vereinbarungen zu beauftragen.
Artikel 3. Verpflichtungen Brightlot
3.1 Brightlot garantiert, dass der ihm übertragene Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität ausgeführt wird.
3.2 Brightlot bemüht sich nach Kräften, die Daten und Dateien – wie, aber nicht beschränkt auf Fotos, Textdokumente und PDFs – zu sichern, die der Kunde liefert und/oder Brightlot auf den Geräten speichert und in Tools und Software wie Adobe hochlädt dass diese Daten nicht für Unbefugte verfügbar sind. Auftraggeber bestimmt
auf Wunsch die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten durch Angabe von Zugriffsrechten.
3.3 Brightlot wird sich bemühen, den Kunden über Art und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung zu informieren, falls der Dienst aufgrund von Störungen, Wartungsarbeiten oder anderen Gründen nicht verfügbar ist.
3.4 Brightlot bewahrt Entwürfe, Zeichnungen, Fotos, Filme, PDFs und dergleichen für ein Jahr nach Erstellung auf: Alle vorgenannten Waren und Unterlagen bleiben unser Eigentum.
3.5 Brightlot ist verpflichtet, sich bei der Ausführung von Aufträgen nach besten Kräften zu bemühen, jedoch ausdrücklich keine Ergebnisverpflichtung.
Artikel 4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird Brightlot stets unverzüglich schriftlich über Änderungen des Namens, der Adresse, der E-Mail-Adresse(n) und der Bank- oder Gironummer informieren.
4.2 Der Kunde darf keine Belästigung oder Beschädigung von Dateien, Tools, Content-Management-Systemen und Servern verursachen, wie z. B. Adpiler, WordPress und Google Drive, die Brightlot dem Kunden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt.
4.3 Dem Kunden ist es untersagt, Prozesse oder Programme zu starten, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass dadurch Brightlot, andere Kunden oder Internetnutzer behindert oder geschädigt werden.
4.4 Der Kunde wird es unterlassen, erotische, mp3-, Warez-, rassistische, diskriminierende und andere gesetzlich verbotene Materialien zu speichern und/oder bereitzustellen.
4.5 Dem Kunden ist es untersagt, den Benutzernamen oder die Benutzernamen und das Passwort oder die Passwörter, die von Brightlot bereitgestellt wurden, ohne Genehmigung von Brightlot an Dritte zu übertragen.
4.6 Der Kunde stellt Brightlot von allen Rechtsansprüchen in Bezug auf die vom Kunden gespeicherten oder bereitgestellten Daten, Informationen, Dateien, Website(s) und dergleichen frei.
4.7 Zusätzlich zu den gesetzlichen Verpflichtungen gehen Schäden, die durch Unfähigkeit oder Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte verursacht wurden, zu Lasten des Auftraggebers.
4.8 Brightlot ist berechtigt, Produkte und Dienstleistungen (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen und/oder deren Nutzung einzuschränken oder nicht oder nur eingeschränkt zu liefern, wenn der Kunde einer Verpflichtung gegenüber Brightlot nicht oder nicht vollständig nachkommt in Bezug auf die Vereinbarung. , oder gegen diese Bedingungen verstößt, nach Meinung von
Helllot.
4.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Brightlot ausreichende Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen und ihm eine ausreichende Mitwirkung zu leisten, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
4.10 Das vom Kunden an Brightlot gelieferte Material besteht aus direkt verwertbaren Texten, Bildern, Ton- und/oder Videobildern in einem gängigen Dateiformat.
4.11 Durch die Lieferung von Material an Brightlot erklärt der Kunde, dass das gesamte Material, das der Kunde Brightlot zur Verfügung gestellt hat, frei von Rechten Dritter ist oder dass der Kunde die Erlaubnis des/der Anspruchsberechtigten hat, das Material von Brightlot in den Erfüllung des Auftrags.
Artikel 5. Angebote
5.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Stellt sich heraus, dass die vom Kunden bei der Anmeldung oder Vereinbarung gemachten Angaben falsch waren, behält sich Brightlot das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.
5.3 Angebote von Brightlot gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum.
Wenn keine Laufzeit angegeben ist, ist das Angebot 30 Tage ab dem Datum der Angebotsabgabe gültig.
Artikel 6. Preise
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und ohne Umsatzsteuer (MwSt.) und andere von der Regierung erhobene Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2 Alle Preise auf der Website, Angebote und andere Dokumente von Brightlot unterliegen Tippfehlern. Für die Folgen von Tippfehlern wird keine Haftung übernommen.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, werden Portokosten gesondert berechnet. Wird eine Lieferung (erst) an oder von Brightlot geliefert, behalten wir uns das Recht vor, die Kosten für Weiterlieferungen bis zum endgültigen Bestimmungsort gesondert zu berechnen. Für alle Lieferungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Frachtführers
Anwendung.
6.4 Bei Lieferung von Drucksachen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10 % mehr oder weniger zulässig; eventuelle Anzahlunterschiede werden zum Einheitspreis berechnet.
Artikel 7. Lieferzeit
7.1. Die Lieferzeit beginnt am Tag nach dem Datum, an dem die Bestellung und alle erforderlichen Dateien und Informationen bei Brightlot eingegangen sind.
7.2. Die von Brightlot angegebene Frist für die Fertigstellung der Arbeiten ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.3. Überschreitungen vereinbarter Lieferzeiten berechtigen nicht zu Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 8. Bestellung ändern
8.1 Alle Änderungen des Auftrages, die entweder auf Anweisung des Auftraggebers oder aufgrund veränderter Umstände eine andere Ausführung erfordern, werden nach Ermessen von Brightlot als Mehraufwand angesehen, sofern Kosten anfallen und, soweit sich daraus ergeben Einsparungen, da weniger Arbeit berücksichtigt. Diese werden
dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
8.2 Wenn Brightlot aufgrund von Umständen, die Brightlot zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung vernünftigerweise nicht hätte kennen oder vorhersehen können, zusätzliche Arbeiten ausführen oder Arbeiten unter Umständen ausführen muss, die schwieriger sind, als ihm bei Vertragsabschluss bekannt war Vereinbarung, ist Brightlot zu den daraus resultierenden Rechten berechtigt
zusätzliche Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wenn der Auftraggeber mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags zu stornieren.
Artikel 9. Rechte an geistigem Eigentum
9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Dokumenten und Software, die im Rahmen der Vereinbarung entwickelt oder bereitgestellt werden, wie Analysen, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Kostenvoranschläge sowie Vorbereitungsmaterial davon, liegen ausschließlich bei Brightlot oder seinen Lizenzgebern. Client erhält nur die
Nutzungsrechte und Vollmachten, die ausdrücklich in diesen Bedingungen oder anderweitig gewährt werden, und er wird ansonsten die Software oder andere Materialien nicht reproduzieren oder Kopien davon anfertigen.
9.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte aus der Software zu entfernen oder zu verändern, einschließlich Hinweisen auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Software.
9.3 Brightlot ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu ergreifen. Wenn Brightlot die Software durch einen technischen Schutz gesichert hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen.
Artikel 10. Entwicklung von Software
10.1. Die Parteien legen schriftlich fest, welche Software entwickelt wird und wie dies geschehen soll. Brightlot wird die Entwicklung sorgfältig auf der Grundlage der vom Kunden bereitzustellenden Informationen durchführen.
Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz dieser Daten.
10.2. Brightlot ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Korrektheit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihm zur Verfügung gestellten Daten oder Spezifikationen zu untersuchen und bei Feststellung von Mängeln die vereinbarte Arbeit auszusetzen, bis der Kunde die betreffenden Mängel beseitigt hat.
10.3. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 erwirbt der Kunde das Recht, die Software in seinem Unternehmen oder seiner Organisation zu nutzen. Wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, können der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation überlassen werden
dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und der Kunde ist berechtigt, Änderungen an dieser Software vorzunehmen. Dies unter Berücksichtigung der Rechte und Grenzen etwaiger Lizenzbestimmungen von Teilen der Software oder beispielsweise Websites, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
10.4. Brightlot hat das Recht, Open-Source-Komponenten zu verwenden.
Artikel 11. Nutzungsrechte
11.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 räumt Brightlot dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu nutzen. Der Auftraggeber wird die zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungsbeschränkungen stets strikt einhalten. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst das Nutzungsrecht des Auftraggebers
nur das Recht, die Software zu laden und auszuführen.
11.2 Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software und die Datenträger, auf denen sie aufgezeichnet ist, zu verkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu veräußern oder eingeschränkte Rechte daran einzuräumen
sie einem Dritten in irgendeiner Weise und zu welchem Zweck auch immer zur Verfügung zu stellen, auch wenn der betreffende Dritte die Software ausschließlich zum Nutzen des Kunden verwendet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.3 Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellten technischen Dokumentationen sowie Layoutunterlagen von Werbe- und Kommunikationsträgern und die bei der Entwicklung von Werbe- und Kommunikationsträgern erstellten Dokumente und Informationen werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. .
Artikel 12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Solange der Kunde den gesamten vereinbarten Betrag nicht vollständig bezahlt hat, sind alle
gelieferte Waren sind Eigentum von Brightlot.
12.2 Für den Fall, dass der Kunde irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Brightlot aus dem Vertrag nicht erfüllt, ist Brightlot ohne
jede Inverzugsetzung berechtigt zur Rücknahme der gelieferten Ware, in jedem Fall ohne gerichtliche Schritte
Intervention wird der Vertrag aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Brightlot auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn
und Interessen.
Artikel 13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
13.1 Brightlot rechnet digital ab, sofern nicht anders vereinbart.
13.2 Der Auftraggeber hat die von Brightlot ausgestellten Rechnungen per Überweisung zu bezahlen. Bezahlen der
Rechnungen sind im Voraus, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde
einverstanden. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Kunde, der nicht rechtzeitig zahlt, ohne sie
In Verzug ist hierfür von Rechts wegen eine Inverzugsetzung erforderlich.
13.3 Kauf von Offline- und Online-Medien wie Einzahlungen auf einen DSP und andere materielle und immaterielle Gegenstände, die
die für die Ausführung eines Auftrags erforderlich sind, stellt Brightlot dem Kunden im Voraus in Rechnung und ist sofort fällig,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
13.4 Alle Kosten, die Brightlot im Rahmen der Vereinbarung mit dem Kunden entstehen, werden von getragen
Klient.
13.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem fälligen Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen den vollen Ersatz aller außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten (einschließlich der Kosten für die Erstellung und Versendung von Mahnungen, die Abwicklung) zu zahlen Verhandlungen und sonstige Maßnahmen zur Vorbereitung eines etwaigen Gerichtsverfahrens) sowie Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
13.6 Der Zahlungsanspruch wird sofort fällig, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, Zahlungsaufschub beantragt oder das Vermögen des Auftraggebers vollständig gepfändet wird, der Auftraggeber verstirbt und ferner, wenn er in Liquidation geht oder aufgelöst wird.
13.7 In den oben genannten Fällen hat Brightlot auch das Recht, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil davon ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet des Rechts von Brightlot, Schadensersatz zu verlangen als Ergebnis.
Artikel 14. Haftung
14.1 Brightlot übernimmt gesetzliche Verpflichtungen zur Zahlung von Schadensersatz, soweit dies aus diesem Artikel hervorgeht.
14.2 Die Gesamthaftung von Brightlot aufgrund einer zurechenbaren Nichteinhaltung des Vertrags ist auf den Ersatz des direkten Schadens bis zur Höhe des für diesen Vertrag festgelegten Preises (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag im Wesentlichen um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten, wird der vereinbarte Preis auf die Summe der vereinbarten Entgelte (ohne MwSt.) für drei Monate festgesetzt. Die Gesamtentschädigung für direkte Schäden übersteigt jedoch in keinem Fall 500 Euro.
14.3 Brightlot schließt ausdrücklich die Haftung für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Verlust von (Unternehmens-)Daten und Schäden durch Betriebsunterbrechung aus.
14.4 Abgesehen von dem in Artikel 14.1 genannten Fall haftet Brightlot in keiner Weise für Schadensersatz, ungeachtet der Gründe, auf denen eine Schadensersatzklage beruhen würde. Die in Artikel 14.2 genannten Höchstbeträge verfallen jedoch, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Brightlot beruht.
14.5 Die Haftung von Brightlot wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung tritt nur ein, wenn der Kunde Brightlot unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt und Brightlot auch bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu vertreten ist nach dieser Zeit.
Verpflichtungen bleiben weiterhin zurück. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Brightlot angemessen reagieren kann.
14.6 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist immer, dass der Kunde Brightlot den Schaden schnellstmöglich nach seiner Entstehung schriftlich meldet.
14.7 Der Kunde stellt Brightlot von allen Haftungsansprüchen Dritter aufgrund eines Mangels an einem Produkt oder System frei, das der Kunde an einen Dritten geliefert hat und das auch aus von Brightlot gelieferten Waren, Materialien oder Ergebnissen bestand.
14.8 Drucksachen und andere physische Anfertigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, nachdem er die Proofs und/oder Hardcopy-Ausdrucke oder digitalen Dateien gesehen und einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag zur Ausführung erteilt hat. Können aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Umstände die Korrekturabzüge zB für Drucksachen und Anzeigen nicht mehr an den Auftraggeber versandt werden, werden – soweit nach den Umständen zumutbar – Korrekturen durch uns vorgenommen. In diesem Fall übernimmt Brightlot keine Haftung für etwaige Fehler.
14.9 Alle Waren reisen auf Gefahr des Auftraggebers; wir haften nicht für Verzögerungen beim Transport.
14.10 Bei Lieferung von Drucksachen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10 % mehr oder weniger zulässig; eventuelle Anzahlunterschiede werden zum Einheitspreis berechnet.
14.11 Die Schaltung von Anzeigen erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, nachdem dieser den Proof einer Anzeige per E-Mail oder mündlich freigegeben und den Auftrag zur Ausführung erteilt hat. Wenn aus Zeitgründen
der Proof einer Anzeige vom Auftraggeber nicht mehr freigegeben werden kann, aber eine Platzierung beauftragt wurde, erfolgt die Platzierung durch Brightlot. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für Fehler.
14.12 Alle Medienverträge werden im Auftrag des Auftraggebers von und im Namen von Brightlot geschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Kontraktmenge vollständig über Brightlot zum vereinbarten Preis (zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten) abzunehmen.
Artikel 15. Quoten
15.1 Im Falle höherer Gewalt, wozu in jedem Fall innere Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Transportbehinderungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Feuer, Überschwemmungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen gehören und im Falle des Eigentums von Brightlot Lieferanten, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu liefern
ermöglicht wird, wodurch die Einhaltung der Vereinbarung vernünftigerweise von Brightlot nicht erwartet werden kann, wird die Ausführung der Vereinbarung ausgesetzt oder die Vereinbarung gekündigt, alles ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz.
Artikel 16. Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie über das Unternehmen der anderen Partei erhalten, geheim zu halten. Die Parteien erlegen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie von ihnen zur Durchführung der Vereinbarung zwischen den Parteien eingeschalteten Dritten auf.
16.2. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden.
Artikel 17. Personal
17.1 Der Kunde stellt Brightlot-Mitarbeitern, die in den Büros des Kunden arbeiten, um Produkte und/oder Dienstleistungen bereitzustellen, alle notwendige Unterstützung für die Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung.
Artikel 18. Änderungen AV
18.1 Brightlot behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
18.2 Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung auf der Website von Brightlot oder per E-Mail. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
18.3 Wenn der Kunde eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, kann er den Vertrag bis zum Datum des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bis zum Datum des Eingangs der Kündigung, falls dieses Datum später liegt, auflösen das Datum des Inkrafttretens der Änderung.
Artikel 19. Werbung
19.1 In Ermangelung jeglicher Verpflichtungen seitens Brightlot muss der Kunde spätestens 30 Tage nach Feststellung per Einschreiben eine Beschwerde einreichen. Geschieht dies nicht, erlöschen alle Ansprüche und das Ansehen von Brightlot.
19.2 Wenn Brightlot die Reklamation für gerechtfertigt hält, werden die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen nach Rücksprache mit dem Kunden ersetzt oder erstattet.
19.3 Die maximale Entschädigung entspricht dem vom Kunden für das Produkt oder die Dienstleistung gezahlten Preis.
19.4. Reklamationen setzen die Verpflichtungen des Auftraggebers nicht aus.
Artikel 20. Schlussbestimmungen.
20.1 Für alle Angebote, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.
20.2 Änderungen in der Geschäftsführung oder der Rechtsform berühren den Vertrag nicht.
20.3 Sofern nicht zwingend gesetzlich anders vorgeschrieben, werden alle Streitigkeiten, die sich aus einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer anderen Vereinbarung ergeben können, dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.
20.4. Teilnichtigkeit:
Sollte sich eine Bestimmung eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder sonstigen Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Angebots, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Parteien werden (eine) neue Bestimmung(en) als Ersatz annehmen, die die Absicht des ursprünglichen Angebots, der Auftragsbestätigung oder einer anderen Vereinbarung oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie rechtlich möglich widerspiegeln.
20.5 In den Fällen, in denen diese Lieferbedingungen keine Drucksachen vorsehen, gelten die Lieferbedingungen für die Grafische Industrie, hinterlegt am 13 unter Ziff.
20.6 In Fällen, die in diesen Lieferbedingungen nicht vorgesehen sind, gelten die Regeln für die Werbebranche vom 1. Januar 2000, hinterlegt von der Nederlandse Dagblad Pers bei der Geschäftsstelle der Bezirksgerichte und der Handelskammern in den Niederlanden. Die Regeln für die Werbebranche wurden zwischen dem Verband „De Nederlandse Dagbladpers“ und der „Nederlandse Organisatie van Tijdschrift-Uitgevers“ vereinbart.
Kontakt
Wenn Sie nach dem Lesen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fragen, Beschwerden oder Anmerkungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an uns.
Helllot
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020-2441027
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Amsterdam, Mai 2018